Für den Ort Visp registrierte die Volkszählung des Kantons Wallis 1829 insgesamt 522 Personen. Davon waren 191 in Visp wohnhafte Burger, 28 auswärts sessbare Burger, 197 «sich im Ort auf Zeit aufhaltende Landsleute, die allda nicht Burger oder Gemeinder sind», 51 «Einwohner so nicht Landsleute sind» sowie 55 «fremde Handwerksleute, Bedienstete und Taglöhner die keinen unbeweglichen Wohnort haben». Von den 522 Einwohnern waren also 221 Burger, das sind gut 40 Prozent.
1831 meldeten sich verschiedene Personen an, um als Einwohner oder Tolerierte angenommen zu werden. Von all diesen wollte man einzig Ursula Biner aus dem Goms «tolerieren».
Bei der Volkszählung von 1846 registrierte man in Visp bereits 565 Einwohner.
Visp so gross wie Törbel oder Visperterminen
1846, als Visp 565 Einwohner hatte, zählte Baltschieder 101, Eyholz 166, Lalden 116, ferner Saas-Fee 243, Zermatt 408, Stalden 237, Törbel 564, Visperterminen 546 und das aus den drei Gemeinden St. Niklaus Matt, St. Niklaus Mark und Gasenried zusammengesetzte St. Niklaus 567 Einwohner.
Holz flössen, aufspalten, aufrichten
Die Gemeinde Gamsen und weitere Anteilhaber erteilten der Schützenzunft Visp, vertreten durch den Schützenhauptmann Peter Wyer, am 6. August 1826 das Recht, in der Gamsa einen Rechen zu erstellen und das in ihren Wäldern ausgebeutete Holz zu flössen sowie auf dem Gamsensand aufzuspalten und aufzurichten.
Wald geriet stärker unter Kontrolle des Kantons
1827 begann sich auch der Kanton näher mit dem Wald zu befassen, denn zu diesem Zeitpunkt stellte das Holz einen der wenigen Reichtümer des Wallis dar. Mehr denn je war man sich in der Regierung auch der Schutzfunktion des Waldes bewusst. So unternahm der Kanton Anstrengungen, welche die Holzschläge auf lokale Bedürfnisse beschränkten. Und auch dafür galten strikte Begrenzungen. Jeder Eingriff in den Wald musste unter Androhung von Bussen bewilligt werden.
1836 wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Ausfuhr kostbarer Rohstoffe regelte und die bewilligten Mengen genau festlegte. Der Staatsrat überwachte nun die Ausfuhr und den Verbrauch in lokalen Betrieben. Die Holzausfuhr wurde in allen Einzelheiten reguliert, sowohl für das Bau- und Brennholz als auch für die Holzkohle. Um die Fabriken im Kanton zu beliefern, wurde vor allem Holz verwendet, das Lawinen oder Sturmwinde umgeworfen hatten.

Während Jahrhunderten war Visp der Marktstandort für das Oberwallis. Die Visper Jahrmärkte hatten von jeher sogar für das Oberwallis grosse Bedeutung und nahmen fast die ganze Ebene um den Kaufplatz bis zur Müra ein. Die Besucher kamen in grosser Zahl, die Geschäfte liefen gut. Hier um 1830, von der Jahreszeit her war es wahrscheinlich der St. Laurentinus-Markt (10. August). Schon damals fand das Marktgeschehen fast ausschliesslich in der Ebene statt.
Nicht datiert, Zeichner unbekannt, zVg/Gemeinde Visp.
Marktpreise in Visp
1827 kostete in Visp ein Pfund Reis 2 Batzen (30 Rappen), 1 Fischel Weizen 24 Batzen (3.60 Franken), 1 Pfund Alpkäse 3 1⁄2 Batzen (55 Rappen), 1 Fischel Korn 13 1/2 Batzen (2 Franken), 1 Mass weisser Wein 5 Batzen (75 Rappen) und 1 Pfund Kalbfleisch 1 Batzen (15 Rappen).
Eine Kuh kostete 1841 33 1⁄2 Kronen (117.65 Franken), 1 Fischel Korn 3 Franken, 1 Pfund Magerkäse 35 Rappen, 1 Pfund Fettkäse 1 Franken.
Das Salz beispielsweise kostete 1 Batzen das Pfund. Die Diligence (Postkutsche) zwischen Martigny und Sitten 7 Batzen. Es galten in etwa folgende Taglöhne:
- Maurer: 1.20 Franken
- Steinhauer: 1.60 Franken
Wasser aus dem Bächji
Im Jahr 1830 begehrten die Visper Wasserrechte aus dem Bächji für die Matten in der Wildi, zu Oberhüsern und in der Toppi.
Landbrücke saniert
Am 27. Dezember 1831 erhielt der Unternehmer Joseph Comino 800 Franken für Arbeiten an der Landbrücke. Für das Firstmahl am 15. Januar 1831 wurden 21.80 Franken zurückgestellt.
Grosszügige Losholz-Zuteilung
«Heuer darf jeder Burger in den erlaubten Burgerwäldern 20 Stöcke fällen», liess der Burgerrat 1831 verlauten.
Das unwegsame Gelände im Eyholzer Chi hatte zur Folge, dass das «Holzfeldern» dort ein verlustreiches Geschäft war. Hier wurde nämlich das Holz von einem Felsen zum anderen geworfen, sodass es zumeist arg aufsplitterte. Was oben im Wald noch wie Bauholz aussah, war später unten an der Strasse nur noch als Brennholz verwertbar. Als solches sollten es die Burger auf sich nehmen und so der Burgerschaft erlauben, den Holzverkauf an günstigeren Schleifen zu tätigen.
So beschloss der Oster-Burgerrat 1838, die Beholzung für dieses Jahr könne im Eyholzer Chi vorgenommen werden, da jedem Burger die grosse Menge des verlustigen Holzes in dieser Schlucht bekannt sei. Es sollte jedem Burger daran gelegen sein, den Vorteil der Burgerschaft zu befördern.
Darum werde den Burgern eine ausserordentliche Beholzung vorgeschlagen, die gleichzeitig als Losholzfällung dienen solle. Dabei sei jeder Burger berechtigt, seine Arbeit selbst zu leisten und zugleich – ausnahmsweise – seinen Anteil unter den Burgern zu verhandeln.
Wein aus Italien
Landjäger Huser fragte am 28. Oktober 1832 an, ob ein geladener Wagen mit Wein aus Italien über die Visper «Brugg» geführt werden könne, bei einer Verzollung für zweieinhalb Franken.
Subventionierte Wasserfuhr
Am 2. März 1836 leistete der Kanton einen Beitrag von 80 Franken an eine neue Wasserfuhr in Eyholz.
24:5 für Doktor Mengis
Am 29. Januar 1837 gab der Burgerrat bekannt, Dr. Ferdinand Mengis sei gesinnt, sich in Vispach «haushälterisch» zu machen und hier unentgeltlich als Arzt zu dienen, wenn ihm der Zenden Visp alljährlich ein Bargeld von 14 Louis d’Or entrichtete. Die Burgerschaft Visp hätte für ihren Anteil 104 Franken zu bezahlen. Dies würde so lange gelten, als Herr Mengis hierzu fähig wäre, und er in Vispach wohnte.
Ferdinand Mengis behielt sich vor, sich während zwei Sommermonaten nach Baden (Leukerbad) zu verfügen, von wo er auch, wenn er gerufen würde, unentgeltlich zurückkommen würde, vorbehalten die Kosten für das Fuhrwerk.
Der Burgerrat wollte über dieses recht eigenartige Begehren nicht selber entscheiden, sondern befragte die Burgerversammlung. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 24 Burger dem Antrag zu und 5 dagegen. Schliesslich war man mit Ferdinand Mengis so zufrieden, dass man ihn sogar mit 117 Franken entschädigte statt der abgemachten 104 Franken.
In den Jahren 1828/29 hatte man von einem Visper Benjamin Jentsch gewusst, dass er in Ingolstadt Medizin studierte. Von da an war Funkstille.
Schwemmholz wurde versteigert
Das vom Rotten oder der Vispa herangeschwemmte Holz war als Brennholz sehr beliebt. Es wurde einem Ansteigerer jeweils für eine bestimmte Zeit zugesprochen. Für das Jahr 1838 erhielt Ulrich Meyer die Zusage für das Vispa-Sandholz von der Stapfe bis hinaus zum «Rhodan». Es kostete ihn 16 Franken.
Aufnahme als Kostgänger
1838 gab es in Visp nicht nur Burger, Einwohner, Hintersässen und Tolerierte, sondern zu guter Letzt auch noch «Kostgänger». Am 17. März bat der «Krätzenträger» Posetty um Aufnahme als Kostgänger, was ihm denn auch gewährt wurde.
Immer genug Brot
Da der Brotverkauf 1838 ausschliesslich dem Bäcker zustand, war dieser verpflichtet, in seinem Laden immer einen genügend grossen Vorrat an allen üblichen Sorten Brot zu haben, damit die armen Leute, die Taglöhner oder wer immer es war, zu jeder Zeit Brot kaufen konnten. So beschloss es der Burgerrat am 3. Februar 1838.
Burgerspital, Hebamme, Prävention
Der Gesundheit wurde immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt. 1839 erachtete man die Errichtung eines Burgerspitals für notwendig. Es wurde hierzu ein «Préavis», eine Vormeinung des Konsuls erbeten. Vorderhand aber wurden die Dienste der Hebamme geschätzt und entsprechend bezahlt: 1842 legte man fest, dass der Haushaltung der neu gewählten Hebamme eine jährliche Entschädigung von acht Franken «aus der Schüssel» bezahlt werden solle.
1871 ernannte der Gemeinderat eine Kommission, die Massnahmen gegen die Ausbreitung der «Blattern» bezeichnen sollte.
An Neujahr musste der Wald «sauber» sein
Im November 1841 machten die drei Bannwarte Wyer, Lochmatter und Schaller aufgrund von Erfahrungen Vorschläge zur Ergänzung der alten Forstverordnung von 1727. Demgemäss wurde nachhaltig bestraft, wer die erlaubte Zahl beim jährlichen Holzschlag überschritt oder das Holz anders verwendete als zu seinem eigenen notwendigen Hausgebrauch. Damit sollte der Eingriff von Privaten in den Holzmarkt verhindert werden.
Jeder Burger sollte sein Losholz bis 1. Oktober umhauen und dieses bis zum folgenden Neujahr aus dem Wald entfernen.
Nur drei Ziegen pro Haushalt
Der Weidgang des Schmalviehs musste immer wieder eingeschränkt werden. Auch Schafe und Ziegen setzten dem Wald arg zu, indem sie mit Vorliebe die weichen Spitzen der Jungbäume abrupften. Da sich die Zahl der Geissen der Einwohner und auch der «Tolerierten» der Burgschaft Vispach von Jahr zu Jahr erhöhte und zur Ernährung des Viehs die Burgereyen und sogar das Eigentum von Partikularen (Privaten) beansprucht wurden, verfügte man 1842, dass künftig jeder nur noch drei Geissen halten durfte.
1848 wurde der Weidgang von Ziegen und Schafen vom Alben-Kapellchen an oberhalb des Bürchnerwegs verboten.
Mit rationeller Waldwirtschaft unvereinbar
Ein Gutachten von Clausen aus dem Jahr 1842 enthielt einen Hinweis auf die unhaltbare Situation der Burgerschaft infolge Übernützung der Waldungen. Dies wirke sich ruinös auf den Waldbestand aus und sei mit rationeller Waldwirtschaft unvereinbar.
Auswärtiger realisierte die «Walke»
1842 war erneut die Rede von der Einrichtung einer Walke (zum weich und geschmeidig Klopfen von Wolltuch und Landtuch) und Färberei. Experten sollten dies prüfen. Der Platz bei der Säge schien dafür auch jetzt wieder wenig geeignet. Ein Fuchs von Baltschieder bewarb sich am 15. April 1845 um Verlehnung der neuen Walke «unter der hiesigen Sage». Man sagte ihm zu, unter der Bedingung der Bezahlung von 16 Schweizer Franken.
Getreide als Zinsgeld
Anlässlich der traditionellen Burgerwoche 1842 nahm die Burgerschaft für die Zinszahlungen auch gutes Getreide entgegen, in der übrigen Zeit wollte sie jedoch nur Barzahlungen.
Kapital der Burgerspende
Kurz vor der Gründung des Bundesstaats 1844 betrugen die Kapitalien der Burgerspende 3 386 Pfund.
Lärchenpflanzung am «Schleif»?
1845 wurde Lorenz Tichelli bewilligt, sein im Zeneggerwald gehauenes Holz durch das Burgereigentum jenseits von Hohbrunnen herunter zu «feldern», d.h. durch den «Schleif» hinunter zu leiten. Pro Klafter hatte Tichelli der Burgerschaft einen Batzen zu bezahlen. Die Holzmessung hatte zu erfolgen, bevor das Holz in die Vispa geworfen wurde. Dieses Verfahren bewog einen Bannwart zum Vorschlag: Das gefelderte Holz werde das Erdreich frisch aufwühlen; die Burgerschaft solle hernach sofort Lärchbaumsamen zur Anpflanzung eines jungen Lärchenwaldes aussäen.
Der Burgermeister wurde beauftragt, zur Ausführung dieses wohlgemeinten Plans den Lärchensamen einsammeln zu lassen. Ob der Plan wie vorgeschlagen ausgeführt wurde, ist nicht bekannt.
Visper stahl Holz in Eyholz
1845 beklagte sich der Vorsteher von Eyholz beim Burgermeister Donat Andenmatten von Visp, dass ein Visper Burger aus ihrem Eyholzer Bannwald eine grosse Menge Lärchenholz wider ihren Willen gefällt habe. Die Visper beteuerten dem Vorsteher Albrecht, man wolle diesbezügliche Urkunden ausfindig machen und diese dann mit jenen von Eyholz vergleichen. Auf diese Weise wollte man sich in aller Freundschaft verständigen. Die Gemeinde Eyholz erklärte sich mit diesem Vorschlag einverstanden.
Regionales Getreide-Magazin
Um einem Staatsratsbeschluss Nachachtung zu verschaffen, errichtete die Burgerschaft Visp am 9. November 1846 ein Magazin, wo Getreide zum laufenden Preis abgenommen wurde.
Eyen, die Wälder der Talebene
Die Eyen lieferten neben den eigentlichen Wäldern am Berghang auch Holz, dessen Nutzbares von den Bannwarten bezeichnet wurde.
1845 wurde festgelegt, dass die Beholzung im laufenden Jahr in den Burgereyen zu erfolgen habe. Sechs Klafter wurden zugelassen und dies nur zum Eigennutz.
Schlachtzeiten festgesetzt
Hinsichtlich der Burgermetzg wurde am 27. Hornung 1834 verordnet, den Burgern sei es unter Strafe verboten, ausserhalb der Jahreszeit für ihren Hausgebrauch Vieh zu schlachten, das heisst zu verkaufen. Der Rat äusserte den Wunsch, dass das Kalbfleisch für vier Franken abgegeben werde.
Junge Kälber nicht verkaufen
Kälber unter drei Wochen durften auf öffentlichen Schlachtbanken nicht geschlachtet werden und ihr Fleisch durfte nicht verkauft werden, ansonsten wurde es konfisziert. Das verlangte ein Staatsratsbeschluss vom 27. August 1846.
Grosse Not um 1846
Das Wetter hatte eine mangelhafte Kartoffelernte – die Hauptnahrung der armen Leute – zur Folge. In der ganzen Schweiz gab es einen sehr späten Frühling. Die Erdäpfel konnten erst im Brachmonat angepflanzt werden und vielerorts lag am 20. des Heumonats noch Schnee. Im Herbst musste alles unreif eingesammelt werden.
Als die Postkutsche das Tempo vorgab
Der allerersten Ausgabe des «Walliser Boten» von 1840 ist zu entnehmen, dass die Oberpost-Behörden von Wallis, Waadt und Piemont sich geeinigt hatten, ab 1. September 1840 einen täglichen Kurs der Briefpost und Diligencen (Postkutschen) durchzuführen. Die Abgangszeiten von den Postämtern waren folgende: Von Lausanne (um Mitternacht) nach Domodossola über St. Morizen um 7 Uhr morgens und Sitten um 1 Uhr nachmittags, am folgenden Tag um 3 Uhr morgens in Brig, von Domo (um 11 Uhr abends) Richtung Lausanne, in Brig anderntags am Mittag, in Sitten um 7 Uhr abends, in St. Morizen um 1 Uhr morgens. Dazwischen wurde bei verschiedenen Postämtern – so auch in Visp – Post abgegeben und solche zum Weitertransport entgegengenommen.
Auswärtige Säufer
Gemäss einem amtlichen Bericht des Pfarrdekans Karl Stoffel von Visp vom 10. Dezember 1844 wurden Missbräuche in Embd und Zeneggen eingeklagt. Dort hätte es viele Männer, welche daheim Wein im Keller hätten, jedoch nach Stalden oder sogar noch weiter nach Visp laufen würden, um dort zu trinken und ihr Vermögen zu versaufen.
Guter Leumund als Voraussetzung
Am 14. März 1847 erteilte der Gemeinderat dem Anton Kronig die Aufenthaltsbewilligung zum Betrieb einer Spinnerei mit der Auflage, nur Leute mit gutem Leumundszeugnis anzustellen und solche mit Erlaubnissen, welche die Polizei erteilt hatte. Kronig solle für die Aufführung seiner Angestellten verantwortlich bleiben.
Zu viel Getreide nach auswärts verkauft
Bekanntlich war die Bäckerei zu dieser Zeit noch Sache der Burgerschaft. Diese versteigert den Betrieb alljährlich an den meistbietenden «Pfister». 1847 wurde zu viel Getreide nach auswärts verkauft, sodass der Preis in die Höhe schnellte, was zulasten der Endverbraucher, der Bevölkerung ging. Es wurde ein Ausfuhrverbot erlassen und vorsichtshalber ein «Magacin» erstellt, in dem jedermann seinen Getreidevorrat gegen Gebühr lagern konnte. Beim Erdbeben von 1855 war eine der ersten Sorgen des Gemeinderats, die Subsistenzmittel (für den Lebensunterhalt) zu beschaffen und schleunigst um die Wiederherstellung der Mühlen und Bäckereien besorgt zu sein.
Die Gewerbezone von Visp
Die Mühlen, Backhäuser und Sägen, die es zu Zeiten der Feudalherren in Visp gegeben hatte, waren im ausgehenden Mittelalter allmählich an die Burgerschaft übergegangen. Sie wurden von Angestellten auf Zeit betrieben, denen die ersten Gewerbetreibenden folgten.
So verfügte Visp schon vor Jahrhunderten über eine Gewerbezone, die sich vom Gräfinbiel entlang dem Wuhrkanal bis in die Eyen hinuntergezogen haben soll. Mächtige Holzräder hielten neben den Sägen und Mühlen auch Gerbereien, Walken und Bläuen in Betrieb. Der Nachteil dieser Aneinanderreihung von Gewerbebetrieben bestand darin, dass diese den Ausbrüchen der Vispa ausgesetzt waren. Wiederholt wurden nämlich Gebäude und Gewerbeanlagen von reissenden Überschwemmungen schwer in Mitleidenschaft gezogen. In der Mitte des 19. Jahrhunderts gingen die Gewerbegebäude – parallel zur Einrichtung der Munizipalgemeinde – sukzessive von der Burgerschaft an Private oder auch an Aktiengesellschaften über. Einer der ersten, der dann auf eigene Rechnung eine Sägerei betrieb, war Theodor Zurbriggen, Vater von Schreinermeister Viktor Zurbriggen.
Visper Landwirt, Fuhrhalter und Waldbesitzer
Die Kurzbiografie von Joseph Bonifaz Fux gibt Einblick in eine Familie des damaligen Visp: Der 1786 geborene Landwirt und Waldbesitzer, der mit Holz handelte und eine Fuhrhalterei betrieb, wurde 1840 in einem Buch über die höchsten Schweizer Alpen vom Autor Christian Moritz Engelhardt lobend erwähnt. In seinem Haus an der Napoleonstrasse (später Café Zenklusen und heute Restaurant Napoleon) gab es auch eine Weinstube. Er war Fähnrich der Burgerschaft Visp. 1814 verheiratete er sich mit Genovefa Burgener, und zwar gegen den Willen ihrer Eltern, der Bannerherrenfamilie Anton Burgener. Genovefa starb bereits im Jahr danach. In zweiter Ehe mit Katharina Owlig aus Brig hatte Fux sieben Kinder. Franz Ferdinand, der älteste Sohn, wurde Zollinspektor in Gondo, wo er nach einem Jassabend mit dem Ortspfarrer bei nächtlicher Heimkehr in die Doveria fiel und ertrank. Ein anderer Sohn wurde Notar und zog nach Russland, wo er als Erzieher tätig war. Eine Tochter verheiratete sich mit Ferdinand Mathier, dem damaligen Besitzer des Hotels Soleil. Der zweite Sohn von Bonifaz, Theodor, geboren 1824, betrieb eine ausgedehnte Landwirtschaft und die ererbte Fuhrhalterei, welche damals für manchen Visper die einzige Verdienstmöglichkeit war. Weil seine Schwestern das väterliche Haus an der Napoleonstrasse geerbt hatten, baute er sich das noch heute stehende und in der Familie Fux verbliebene Haus mit der Gastwirtschaft Fux an der oberen Bahnhofstrasse, «bestehend aus zwei Höhen mit Unterdach, darunter Pinte und Keller, also sämtlichen Stock mit allen dazugehörenden Rechten».
«Vertilgung und Verjagung»
Der Oster-Burgerrat von 1839 verfügte, die «unendliche Vertilgung und Verjagung der Katharina Achelträumer aus dem Bezirk Vispbach in einer Zeitfrist von 24 Stunden».
Unerwünscht!
Der Burgerrat erwies sich am 3. Februar 1839 als äusserst hart mit unerwünschten Bewohnern. Martha Burgener, die sich auf Unkosten der Burgerschaft im Spital befand, solle – als nicht zur Burgeschaft gehörig – nach Mörel zu Befreundeten fortgeschafft werden.
Schreiner Litman müsse Visp in spätestens zwei Monaten verlassen, die Gebrüder Wilpert nach einem Monat Aufschub.
Die letzten Todesurteile
1842 wurden die letzten Todesurteile im Wallis vollstreckt. In Sitten wurden Marie-Therese Seppey, Barthlémy Joris und François Rey wegen Tötung ihrer jeweiligen Ehepartner enthauptet. Dann setzten sich die Vorschläge der Liberalen durch und die Todesstrafe wurde endgültig abgeschafft.
Kantonal-Schützenfest ohne Oberwalliser
Als 1839 in Martigny das kantonale Schützenfest stattfand, glänzte das gesamte Oberwallis durch Abwesenheit. Offensichtlich boykottierte man den Anlass aus politischen Gründen.
Nachtruhestörung vermeiden
Um nächtliches Ruhestören zu vermeiden, seien die jungen Burger jeweils nach dem Burgertrüch zu gehöriger Zeit nach Hause zu weisen. Gemäss Verordnung von 1842 seien Ruhestörer vor den Rat zu laden und daselbst – falls sie sich nicht ehrerbietig zeigen – «zu verdemütigen».