Kapitel Nr.
Kapitel 07.01

Erster Visper Landeshauptmann Heinzmann von Silenen aus Urner Familie

Aus dem Visper Zweig der Urner Familie von Silenen ging der spätere Landeshauptmann Heinzmann von Silenen hervor. Im 14. Jahrhundert war ein Nachkomme von Arnold von Silenen nach Visp gekommen, um hier eine de Platea zu heiraten. Arnold hatte 1291 als Landammann von Uri zu den «Gründern der Eidgenossenschaft» gehört.

Erster Visper Landeshauptmann

Als eifriger Patriot stand Heinzmann von Silenen in den Rarner Wirren 1415–19 auf der Seite der Walliser in ihrem Kampf gegen Witschard von Raron und die Berner. 1423 und dann noch einmal 1431 war er Grosskastlan von Visp.

1426 stieg er zum Landeshauptmann des Wallis auf; er war einer der ersten überhaupt und der erste Visper, der dieses höchste weltliche Amt des Wallis innehatte. Er bekleidete es bis 1428, dann wieder 1434 und schliesslich noch einmal von 1439–1441.

Als 1439 die zwei Strassenräuber Hans Blescher und Thomas Blesirenger, die auf savoyischem Gebiet einen Kaufmann aus Mailand überfallen hatten, auf Walliser Boden flüchteten, lieferte er diese den Savoyern aus.

Er genoss hohes Ansehen beim Volk und beim Bischof, nur bei den Sittenern war er zeitweise verhasst. Die Hauptstädter wollten halt auch im übrigen Land mitreden.

Später wurde von Silenen nochmals Grosskastlan von Visp und Burgermeister (Syndikus) der Burgerschaft (1443).

Von Hand angefertigte Schweizerkarte von Aegidius Tschudi aus dem Jahr 1538. Es dürfte sich um die älteste bekannte Karte handeln, auf der trotz schwerer Lesbarkeit auch Vispach klar erkennbar ist. Das Wallis oben, mit dem als SEDUNI bezeichneten Rhonetal. Das Original dieser Karte kann im Walliser Kantonsarchiv eingesehen werden. 

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Das neue Amt des Landeshauptmanns

Das Amt des Walliser Landeshauptmanns entstand im Wallis im 13. und 14. Jahrhundert und bestand bis zum 19. Jahrhundert. Die Bezeichnung deutet bereits an, dass es ursprünglich militärischen Charakter hatte. Als allererster Landeshauptmann gilt denn auch Simon Murmann ab Wyler, der in der Zeit, als das Wallis mit Savoyen dauernd im Krieg lag, also zur Zeit der Schlacht bei Visp 1388, «capitaneus» war. Angesichts der Umstände fiel dem Landeshauptmann ein immer grösser werdender Einfluss auch in nicht militärischen Angelegenheiten zu.

Anderseits hatten die Fürstbischöfe von Sitten seit dem 13. Jahrhundert einen weltlichen Statthalter, den «ballivus», dessen Funktion nun mit jener des Landeshauptmanns «capitaneus» der Walliser Zenden verschmolzen wurde. Aus dieser Verbindung erwuchsen die Macht und das Ansehen der späteren Landeshauptmänner, deren Titel im Oberwallis bestehen blieb, bis diese ehrwürdige Einrichtung 1839/40 abgeschafft wurde. Gewählt wurde der Landeshauptmann von den Abgeordneten der Zenden, die dem heutigen Grossen Rat entsprechen, wobei auch der Bischof und das Domkapitel dazu gehörten. Umfassend und gross waren die Amtsbereiche des Landeshauptmanns im 17. und 18. Jahrhundert. So leitete er den diplomatischen Verkehr mit anderen Staaten. Er berief ab 1631 endgültig den Landrat (Grossrat) ein. Zudem leitete er auch die Wahl des jeweiligen Fürstbischofs von Sitten und war zusammen mit dem Landrat oberste gerichtliche Instanz.

Sein Erbe traten sowohl der Staatsrat als auch der Präsident des Grossen Rates an. Nach der kriegsbedingten Unterbrechung war der Landeshauptmann ab 1802 gar Staatschef der neuen Republik und zugleich ihr Regierungspräsident. Der heutige Landeshauptmann ist eine Bezeichnung für den jeweiligen Präsidenten oder die Präsidentin des Grossrats; dem Titel kommt jedoch keinerlei Bedeutung mehr zu.

Der Landrat wurde höchste Instanz im Land

Im Jahr 1428 wurde der Saaser Thomas Venetz als Nachfolger von Heinzmann von Silenen Walliser Landeshauptmann. Er hatte den Zenden Visp 1418 in Friedensverhandlungen zwischen den Zenden und dem Herzog von Savoyen vertreten und war vermutlich auch Grosskastlan des Zenden gewesen. In seine erste Amtszeit 1428/29 fiel unter anderem das Edikt des Landrats, welches das Vorgehen in Hexenprozessen regelte und die Anwendung der Folter verordnete. 1435 wurde Venetz erneut Landeshauptmann und schloss im selben Jahr ein Abkommen zwischen dem Bischof und den Zenden, das den Landrat als letzte und höchste Instanz im Land festlegte; der Bischof hatte dies zu akzeptieren.

Weltliches vom Geistlichen trennen

Johannes Harnan von Reckingen, Geistlicher in Glis und mit dem Bischof nicht auf gutem Fuss stehend, verfasste 1446 im Namen der Zenden die «Artikel von Naters». Diese bezweckten, die geistliche Gerichtsbarkeit säuberlich von der weltlichen zu trennen und letztere ganz an den Zendenmeier zu bringen. Als sich Bischof Wilhelm III. von Raron im gleichen Jahr in Naters aufhielt, sollen 2 000 Landleute vor seinem Schloss erschienen sein, um dem bischöflichen Landesherrn dieses Gesetzeswerk zu präsentieren. Unter dem Druck der politischen Verhältnisse konnte der Bischof dem Gesetz seine Zustimmung nicht verweigern. Er wurde gezwungen, auf wichtige Hoheitsrechte zu verzichten und musste sogar die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit an die sieben Zenden abtreten. Wegen seiner Nachgiebigkeit musste er sich in Rom verantworten und starb auf dem Heimweg. Der neue Bischof Asperlin weigerte sich, die Wahl ohne die Rücknahme der Artikel von Naters anzunehmen. Um dem päpstlichen Eingriff zuvorzukommen, beugten sich die Landleute dem Druck.

Landeshauptmann mit Visper Wurzeln

Um 1400 herum wanderte Hildebrand de Platea oder am Hengart – eine der ältesten Familien des Wallis – in die Gegend von Venthen (heute Venthône) im Mittelwallis aus. Dort genossen er und seine Nachkommen höchstes Ansehen. In den Jahren 1459 und 1467 wurde Petermann de Platea gar Landeshauptmann.

Mit 21 Jahren Bischof

Am 11. März 1401 nahm Bischof Wilhelm im Namen seines Neffen Wilhelm, des Pfarrers von Visp, eine Schenkung entgegen, welche eine Antonia Stadler zugunsten der Kirche von Visp gemacht hatte.

Am 12. Juli 1402 wurde der erst 21-jährige Wilhelm vom Papst zum Bischof von Sitten ernannt. Einige Jahre später, 1417, wurde er zusammen mit seinem Onkel Witschard von Raron aus dem Land gejagt.

Einer, der einen klaren Kopf behielt

Der Walliser Landeshauptmann bestätigte am 6. Januar 1406 in Visp die Unschuld von Peter Bachecker, den man wegen Hexerei angeklagt hatte.

Visp allein reichte ihm nicht

Am 10. April 1410 schwor Peter von Chevron, Viztum von Sitten, dem Bischof Treue für die Viztume Sitten, Siders und Visp.

Landrat in Visp

Am 10. Juni 1428 führte der Landrat in Visp einen Ratstag durch. Dabei wurde den Karmelitinnen die Gründung eines Klosters im Wallis gestattet.

Auch Visp in Landrecht mit den Waldstätten

Vom 11. August 1417 datiert das «Ewige Burg- und Landrecht des Zehntens Visp mit Luzern, Uri und Unterwalden».

Ein Kreuz und ein Reliquiar für die Liebfrauenkirche

Als Heinzmann von Silenen in Visp wirkte, wurde die Liebfrauenkirche (untere Kirche) mit Glasgemälden geschmückt. Auch er stiftete etwas für den «Kirchenschatz»: Zusammen mit anderen Mächtigen von Visp verkaufte er ein Gilt von 24 Florinen jährlicher Einkünfte, um aus dem Erlös ein Kreuz, ein Reliquiar und einen Schrein zu kaufen. Über den Tod Silenens ist nichts Näheres bekannt. Am 12. Juni 1450 lebte er vermutlich noch.

Wie Landeshauptmann von Silenen mit dem späteren Bischof Jost von Silenen verwandt war, ist nicht geklärt.

Der Silenen-Turm auf Gräfinbiel

Im 15. Jahrhundert soll in Visp neben der unteren Kirche ein Turm gestanden haben, den Arnold von Silenen erbaut hatte. Diesen Turm wollte Christoph von Silenen, Vater des Bischofs Jost, an Franz von Riedmatten verkaufen. Der damalige Landeshauptmann Heinzmann von Silenen machte allerdings sein Zugrecht (Vorkaufsrecht) als nächster Verwandter geltend und erwarb den Turm 1441.

1518 dürfte der Turm dem Grossbrand um das Gräfinbiel zum Opfer gefallen sein.