Erstarkende Burgerschaft, aufstrebende Familien, schrumpfende Pfarrei
Die Burgerschaft, aus der «Communitas de Uesbia» entstanden, hatte im 14. Jahrhundert politisch Gestalt angenommen. Urkundlich erwähnt wurden die Burger (burgenses) erst im 15. Jahrhundert: 1451 traten sie erstmals auf den Plan, mit einer Forderung von 50 Schilling jährliche Gilt gegenüber den Erben des Johannes Uldrici, und zwar auf 25 Jahre zurück. Uldrici aber wehrte sich im Namen der Erben und behauptete, die communitas habe dieses Grundstück an seinen Vater verpfändet. [Siehe auch Kapitel 04.05 «Communitas de Uesbia 1248 erstmals erwähnt» und Kapitel 05.01 «Communitas Vespia: die Gemeinde Visp wird selbstständig».]
Burgerrecht in Statuten festgehalten
Die ältesten Statuten der Burgerschaft Visp sind verloren gegangen, denn 1469 wurden im Archiv die «nova statuta» erwähnt. Im Burgerarchiv liegen Burgerstatuten aus dem Jahr 1489. Spätere Statuten stammen aus den Jahren 1531, 1543, 1552, 1588, 1631, 1853 und 1884. Bereits 1317 wurden die ersten Burger verzeichnet.
Im Verzeichnis der Bürger der Burgerschaft Vispbach zeigt sich, dass in den Jahren 1489, 1490, 1491, 1495, 1512 und 1514 alle aufgenommenen Burger 10 Pfund Einkaufsgeld entrichteten. Von 1516 an wurde die Einkaufssumme im Verzeichnis nicht mehr genannt. So erwarb Johann auf den Furen (Furer) 1489 in Visp das Burgerrecht. Allerdings nahm die Burgerschaft 1499 vier Neuburger für 9 Rheingulden auf. Nikodemus Gattlen erwarb das Burgerrecht 1499; er entstammte einer alten Familie von Bürchen, von der ein Zweig sich in Visp niederliess.
Burgerschaft kaufte Viztum von Visp
1410 wurde Peter Chevron, der Sohn Humberts, ausdrücklich Viztum von Siders und Visp genannt. Er führte seine Rechte auf Bischof Eduard, den Savoyer zurück. Es wird vermutet, dass der vorletzte Viztum von Sitten, Franz von Chevron, das Viztum von Visp an die Burgerschaft Visp verkaufte. 1476 trat das Vizedominat Visp plötzlich wieder ans Licht. Es dürfte zu Beginn des 16. Jahrhunderts in den Stand des Zenden übergegangen sein, wofür es aber keine Belege gibt.
Priester-Bruderschaft in Vispbach
Am 10. Dezember 1467 stiftete Bischof Walter die Priester-Bruderschaft in Visp.
Burgerschaft behandelte Brandstifter milde
1458 zündete Theodul Schwendiner den Wald neben dem Thelwald an, worauf dieser abbrannte. Der Burgerrat erliess Schwendiner am 25. Februar 1459 den Schadenersatz und spendete dafür 10 Pfund für die Armenseelen-Bruderschaft der Burgerschaft.
Erstes Waldreglement
Die erste Wald- und Allmend-Polizeivorschrift wurde in Visp im Jahr 1479 in Kraft gesetzt.
Burger verkauften an Fremde
Am 9. Dezember 1489 verkauften die Burger von Visp und Anton Agni von Oberhüsern für 173 Pfund dem Bartholomäus Valentini aus Macugnaga Haus, Scheune, Mühle, Säge und Bläue «zer Wurin» in Visp, zusammen mit der Wuhrleitung. Darauf lagen noch 70 Schilling Gilt und das Mühlrecht des Hauses der Erben des Franz de Platea. Standen die Mühlen aus Schuld des Käufers sechs Wochen still, so hatten die Burger das Recht, ihn zur Reparatur der Mühlen oder Wuhren zu zwingen, ohne ihr Wasserrecht zu verlieren. Der Käufer hatte Weg und Wuhr so zu unterhalten, dass kein Schaden entstand. Er durfte die Mühlen ohne Einwilligung der Burger nicht verkaufen. Die Burger behielten das Zugrecht (Vorkaufsrecht).
Pflichtbewusste Brüder
Die Brüder Peter und Hans des als «einfältig» bezeichneten Jennin Buggins von Brig übergaben der Gemeinde Visp am 15. Dezember 1457 20 Pfund für Wohnung und Kleidung ihres Bruders. Nach dessen Tod sollte der Rest zu Ehren der Mutter Gottes verwendet werden.
Burger Lambien bei der Verurteilung Supersaxos
Johann Lambien wurde 1471 Burger von Visp. Als Vertreter des Zenden Visp war er 1528 beim Bündnis mit Savoyen dabei. Bei der Verurteilung Georg Supersaxos war er Ratsbote des Zenden.
Lorenz Lambien war 1510 und 1516 Bote und 1515 Grosskastlan von Visp. Dieser Zweig der Familie erlosch 1702.
Das Vorkaufsrecht von 1475
Um 1475 versuchte man die Landleute davon abzuhalten, Güter an Fremde zu verkaufen, indem man ihnen einen Drittel des Verkaufspreises abforderte. Später verlangte man nur noch 5 Prozent, die dem Richter des Ortes, in dem das verkaufte Gut lag, zu bezahlen waren. Wie wichtig die Geschlossenheit des Gutes war, beweist das Zugrecht, das Vorkaufsrecht. Es war das Recht einer Person, einen Gegenstand, der an einen Minderberechtigten verkauft worden war, innert einer bestimmten Frist an sich zu ziehen, und zwar zum Kaufpreis, den der erste Erwerber bezahlt hatte.
Frühe Vispa-Korrektion
Am 28. Januar 1476 fanden sich im Haus Gotfredi in Visp über 20 Burger ein. Sie kamen überein, jenseits der Wehre in der Vispa, oberhalb der Landbrücke, eine Mauer aufzurichten. Wer hinter besagter Wehre Güter besass, solle für jede Mannmaad Wiese eine Mauer von einem Klafter Länge und Höhe errichten. Eine Mannmahd oder Mamaad war so viel, wie ein Mann an einem Tag mähen konnte; das entsprach ungefähr einer Fläche von 800 Klaftern oder 2 800 Quadratmetern. Wer sich hierin aber als nachlässig erweise und seinen Mauerteil «bis zum nächsten Pfingstfest nicht erstellt haben sollte», dessen dortige Güter würden unter «confiscation» gestellt, das heisst durch die Burgerschaft eingezogen.
Baltschieder wurde autonom
1404 bestätigte der Landeshauptmann den Baltschiednern gegen den Willen von Visp ihre Autonomie. Baltschieder hatte fortan keine Verpflichtungen mehr zum Unterhalt der Visper Brücke. Inzwischen wechselte der Besitz des Dörfchens im Norden von Visp offenbar wieder mehrmals, denn 1450 kauften die Visper Burger dem Freiherrn von Raron alle Rechte über Baltschieder und Gründen ab. Sie errichteten dort eine Kastlanei, die jährlich Gericht hielt.
Gemäss einem Schiedsspruch vom 30. März 1457 durfte die Gemeinde Baltschieder ohne Einwilligung der Gewalthaber von Visp in deren gemeinsamen Wäldern kein Holz fällen. Auf Ersuchen hin solle man den Baltschiednern Holz zum Bau und Unterhalt des Rottenbrückleins anweisen.
1528 vereinbarte Visp mit Baltschieder den Unterhalt der Bäume, Brücken und Wege. 1571 befreite die Burgerschaft Visp die Baltschiedner aus der Verpflichtung, gemäss der jede Haushaltung ein Tagwerk an den Dämmen gegen den Rotten und die Vispa hin leisten musste.
1799, während der folgenschweren Besetzung durch die französischen Truppen, wurde die Kastlanei aufgelöst. Dadurch wurden die Baltschiedner – einmal mehr – gerichtlich von Visp unabhängig.
Gemeinde kaufte Steinbruch
1427 kaufte die «Communitas» für fünf Pfund einen Steinbruch bei Niederhüsern.
Visper Burger erhielten Fischereirechte
1443 erteilte Bischof Wilhelm III. der Burgerschaft Visp die Fischereirechte auf ihrem Gebiet sowohl in der Vispa als auch im Rotten, und zwar von Raron bis Naters. Das beglaubigte Notar Franz Zen Ruffinen am 28. Dezember 1803.
Nachts keine Tiere auf den Weiden!
Am 2. September 1489 ordnete die Burgerschaft an, niemand dürfe nachts Tiere auf den Weiden belassen, damit diese nicht irgendwelchen Schaden anrichteten.
Walter In Albon, Held der Schlacht bei Ulrichen
Walter In Albon soll um 1419 an der Schlacht von Ulrichen das Banner der Zuzüger von Visp getragen haben. So steht es in einem Bericht aus dem 16. Jahrhundert. In diesem Kampf, der bekanntlich zugunsten der Walliser ausging, soll sich Walter so ausgezeichnet haben, dass ihm anschliessend der Zenden Visp das Recht verlieh, im Familienwappen einen Löwen zu führen, einen der beiden aus dem Wappen des Zenden und der Burgerschaft Visp: «Dies ist der Schild und das Wappen der ehrbaren Familie der Albani (In Albon), welcher ihr verliehen wurde wegen der ausgezeichneten Taten des tapfern Walter In Albon, Bannerherrn von Visp, welcher das löbliche Zendenbanner zu jener Schlacht trug, da unsere lieben Landsleute von Goms bei Ulrichen angegriffen wurden. In diesem Gefecht tat er sich so sehr durch Tapferkeit, Rat, Fleiss und Männlichkeit hervor, dass der genannte Zenden Visp aus Wohlwollen gegen denselben Walter ihm das wertvollste Gut, das er besass, schenken wollte. Unter diesen Gütern wählte er ein Wappen, das ähnlich war jenem des Banners, das er trug. Dies wurde ihm und seinen Nachfahren einstimmig und höchst gnädig vom genannten Zenden gewährt. Dieses Wappen liess sein Sohn Johannes, der Ritter, nachträglich in der heiligen Stadt Jerusalem bestätigen mit Anhängung eines Siegels in gewohnter Art zur Beglaubigung und Bekräftigung. Bis auf den heutigen Tag steht dies für die Nachfahren fest durch öffentliche Urkunden und Schriften, jedoch mit einem Löwen statt mit zwei wie auf dem Zendenbanner.»
Auf diesen Walter soll das Haus In Albon zurückgehen, jedenfalls war er während mehr als 100 Jahren der berühmteste Repräsentant dieser Familie, deren Stammsitz sich im grossen Wald zwischen Visp und Bürchen, in der Alba, befand. Die In Albon sind seit 1472 auf einer Binne (Deckenbalken) in der Albe nachgewiesen, im Heidenhaus in der oberen Albe, im Schlossji. 1926 soll diese aber abmontiert und nach Baltschieder transportiert worden sein.
Der spätere Landeshauptmann Simon In Albon baute auf dem Boden am Gräfinbiel, den ihm die Burgerschaft Visp am 18. April 1518 in Anerkennung seiner Verdienste zugesprochen hatte, das stattliche Haus, das noch heute als Zierde zur Altstadt gehört. Er versah das gediegene Eingangstor zum untersten Geschoss mit dem In Albon-Wappen, das noch heute zu bewundern ist.
Peter, erster Würdenträger der In Albon
1482 hatte Peter In Albon (1430–1505) als erster seiner Familie ein hohes Amt inne: Er war Kastlan des Zenden Visp. In Visp baute er das Haus, genannt der «Withof». Gemäss Archiv de Preux stand dieses Haus auf dem öffentlichen Platz, der gegen Osten an das Land der Erben von Anton Werra grenzte, gegen Süden an das Haus der Erben Jens de Platea und an eine Werkstatt, gegen Westen an den Platz und gegen Norden an das Haus des Thomas Schuler sowie den Hof der Erben des Jennin Bilgischer.
Johannes In Albon ging als Pilger nach Jerusalem und wurde Ende des 15. Jahrhunderts zum Visper Grosskastlan ernannt. Es war Johann In Albon, der von 1443 bis 1451 im Goler am Fuss und Saum des Albenwalds ansässig war und dort ein Gasthaus führte. Peter, sein Bruder, wurde ab 1442 während zehn Jahren in Visp erwähnt, wo er als Burger aufgeführt war.
So kam die Familie Riedmatten zum «von»
Das Geschlecht der Riedmatten beziehungsweise Ryedmatten gehörte zum niederen Adel oder Dorfadel. Es stammt von St. Niklaus. Johannes von Riedmatten, Junker von Chouson (St. Niklaus), liess sich in Visp nieder und erwarb das Burgerrecht. Er gilt als Stammvater des Visper Zweigs der Familie, die 1381 erstmals in Urkunden erwähnt wurde und in Visp bis ins 16. Jahrhundert hinein Bestand hatte.
Franz von Ryedmatten de Chouson, möglicherweise ein Sohn des Vorgenannten, war 1404 kaiserlicher Notar in Visp. So tauschte Junker Peter III. Werra am 8. April 1441 in Visp am «Koff» (Kaufplatz) Gilte mit Notar Franz von Ryedmatten von St. Niklaus, die zum Teil von seinem Vater stammten. Ryedmatten vertrat den Zenden im Landrat und war 1457 und 1463 Kastlan; er starb etwa 1466.
Sein unehelicher Sohn, der Notar Petermann oder Petermandus von Riedmatten setzte die Linie in Visp fort. Er amtierte 1475 und 1488 als Kastlan von Visp und 1504/05 als Landvogt im Unterwallis. Bis 1523, als er starb, war er Bannerherr von Visp. Mit seiner Ehefrau, einer Schwester des Bischofs de Platea, hatte er vier Kinder.
Der älteste Sohn Adrian I. von Riedmatten, machte eine steile Karriere bis zum Bischofsamt. Er studierte 1494 an der Universität Köln, 1495 war er bereits Domherr zu Sitten, 1519 Gross-Sakristan, Hofkaplan und Sekretär von Kardinal Schiner, dann wirkte er als Bischof Adrian I. von Sitten. Unter ihm nahm das Wallis am 2. Kappeler Krieg teil und eroberte 1536 Evian und Monthey.
Johann Adrian, der Jüngste, war Hausmeister des Kardinals Schiner. Er war es, der 1513 von Kaiser Maximilian den Adelsbrief erhielt und der Familie das «von» bescherte.
Theodul von Riedmatten von Visp war 1546 Landvogt im savoyischen Hochtal.
[Siehe auch Kapitel 08.04 «Das Haus der Familie Bischof Adrians I. von Riedmatten am Kaufplatz».]
Landrat Henrici zog von Lalden nach Visp
Ebenfalls nach Visp zugewandert ist die Familie Henrici oder Heinrichen: Janilto Henrici als der bedeutendste Vertreter des Geschlechts war 1424 Abgeordneter auf dem Landrat in Leuk. 1437 zog er von Lalden nach Visp, wo er das Burgerrecht erwarb. Er heiratete Elisabeth, Tochter des Junkers Peter de Platea von Visp und gab ihr Satzung auf sein Haus und einen ausgedehnten Weinberg in Lalden. Seine Tochter Katharina war die Ehefrau des Junkers Hans von Werra in Visp. 1466 erschien er als «Schaffner» der Töchter des verstorbenen Junkers und Grosskastlans Franz von Riedmatten. 1471 starb Janilto.
In Visp hielt sich das Geschlecht der Henrici bis in die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts in ehrenvoller Stellung. 1547 war Johann Heinrich zusammen mit dem nachmaligen Landeshauptmann Heinrich In Albon Sindicus von Visp.
Johann Niklaus, zuerst vermählt mit Katharina Ritter und dann mit Katharina Bilgischer, war im 18. Jahrhundert Ammann der Talschaft Gehren im Goms, wo die Henrici schon 1599 als Eigentümer erschienen; er starb im März 1768.
Mit seinem Sohn Johann Joseph Henrici-Iten starb im Jahr 1838 der letzte männliche Vertreter des alten Geschlechts in Visp. Tochter Magdalena, die am 8. November 1840 Hans Pfiffers von Eyholz geheiratet hatte, starb 1883.
Grosspfarrei Visp verlor Filialkirchen
Von der Grosspfarrei Visp hatte sich bereits 1272 St. Niklaus getrennt. Im Jahr 1400 machte sich auch die Filialpfarrei Saas-Grund selbstständig, nachdem die Kapelle des heiligen Bartholomäus zur Pfarrkirche erhoben worden war. Bereits 1298 hatte der Pfarrer von Visp in Saas einen ständigen Kaplan eingesetzt, der den Talleuten alle Sakramente spendete. Aber erst 1655 sollte die rechtliche Selbstständigkeit der Pfarrei Saas-Grund folgen. Im Jahr 1430 löste sich auch Täsch von der Pfarrei Visp, im Jahr 1433 Grächen. Erst später sollten Stalden (1535), Visperterminen (1713), Unterstalden (1916), Gründen (1923) und Lalden (1965) eigenständige Pfarreien werden.
Anfangs des 15. Jahrhunderts waren für die St. Martinskirche zwei Glocken gegossen worden. Eine Einzugsliste für die hierzu notwendigen Gelder bezeugt dies. Doch sind diese Glocken nicht mehr erhalten. Am 3. Mai 1443 bekannten die Gewaltshaber der Gemeinde Zermatt, von der Gemeinde Visp für eine gewisse Menge Erz, welches sie zum Neuguss einer zerbrochenen Glocke in Visp abgeliefert hätten, 47 Gulden erhalten zu haben. [Siehe auch Kapitel 03.02 «Grosspfarrei Visp – eine der ältesten im Oberwallis» und Kapitel 04.06 «Die Mutterkirche der Grosspfarrei des Zenden Visp».]
Kirchenopfer gehörte dem Visper Pfarrer
Am 27. Mai 1441 verfügte ein bischöfliches Urteil, dass die Opfer der Kirche von Stalden, welche die Staldner hinterzogen hätten, laut Akt vom 5. September 1265 dem Pfarrer von Visp als Pfarrrektor der Kirche von Stalden gehörten.
Priester-Bruderschaft in Visp
Am 10. Dezember 1467 stiftete Bischof Walter die Priester-Bruderschaft in Visp.
Zwei Hochwasser in einem halben Jahr
Im August 1469 verursachten schwere Überschwemmungen der Nebenflüsse Vispa und Saltina in Visp und Brig bedeutende Schäden. Bereits ein halbes Jahr später gab es erneut ein Hochwasser.
Als der Chronist Johannes Stumpf im Jahr 1544 das Wallis bereiste, beschrieb er das Hochwasser vom 7. August 1469 und hielt das Ereignis in einer Zeichnung fest.
Beinhauskapelle der unteren Kirche
Im frühen Mittelalter begann man, Begräbniskapellen für Beerdigungen zu errichten. In Visp wurde 1461 in der unteren Kirche eine Beinhauskapelle errichtet und mit einem Allerseelenaltar versehen, Bereits 1456 hatte die Pfarrkirche St. Martin einen solchen erhalten.
Bischof drohte mit Exkommunikation
Am 9. Februar 1443 erliess der Bischof von Sitten einen strikten Befehl an Bewohner, die sich Haushaltgeräte von Straftätern, die vom Kastlan von Visp verurteilt worden waren, angeeignet hatten.
1470 wurde in Visp nach einer Überschwemmung geplündert. Auf Begehren der Gemeinde Visp kam es am 10. November 1470 zur bischöflichen «Intimation» (Ankündigung der Exkommunikation); diese richtete sich an all jene, die anlässlich der Überschwemmung geplündert hatten, das heisst Eisen und Geräte aus den ruinierten Mühlen und Häusern in den Visper Eyen, Holz aus der Schlopfeye oder Geld und Akte der Gemeinde Visp entwendet hatten. Angestossen hatten die bischöfliche Androhung die Gewalthaber von Visp, Anton Wichenrieder und Jean de Embda.
Im August 1477 kam von Sitten herauf die bischöfliche Androhung der Exkommunikation, falls die Pfarrgenossen von Visp nicht innert 14 Tagen «Brückenträmel», Tragbäume für die Brücke, herbeischafften. Dies war die erste Nennung der Visper Landbrücke «vor den Toren von Visp als Übergang über die Vispa».
Sammlung für Krieg gegen Türken
1458 wurde in Visp wie anderswo in den Walliser Pfarreien eine Sammlung für den Krieg gegen die Türken durchgeführt, «S. Cruciata», heiliger Kreuzzug genannt.
Grabesruhe für Geschenk
1461 vermachte Antonia, Witwe des Johann Molitoris (Müller) von Niederhäusern am Berg Terminen sämtliche Immobilien der Marienkirche. Als Gegenleistung verlangte sie, auf dem Friedhof der Marienkirche in Visp beerdigt zu werden.
Ein de Platea hatte in Zermatt das Sagen
Aus einer Akte von 1482 wird deutlich, dass Philipp de Platea, Junker zu Visp, in Zermatt noch Dienstleute hatte.