Kapitel Nr.
Kapitel 12.05

Wegen hohen Unterhaltskosten konnte Visp die Landbrücke endlich dem Staat abtreten

Seit jeher war es aus verschiedenen Gründen absolut notwendig, dass die mächtige Vispa ununterbrochen überquert werden konnte; der Fluss verlief noch nordwestlich unterhalb der Siedlung. Zum einen gab es am westlichen Ufer bereits ein Quartier, bestehend aus ein paar wenigen Häusern – eine Siedlung, die schon immer zu Visp gehört hatte. Zum anderen besassen die Visper dort, vom Bergwald bis ins Riedertal, viele Wälder, Weiden und Eyen und die Vispa machte sich dem Hohberg entlang auf der Strecke der heutigen Kantonsstrasse ziemlich breit und ergoss sich erst unterhalb des Schwarzen Grabens in den Rotten, womit sie verunmöglichte, viele ansonsten nutzbare Flächen zu kultivieren.

Zudem, um etwas über Visp hinauszugehen, war ein solcher Übergang, der weiter südlich eben nicht möglich war, für das Zusammenleben im Land des Rottens unerlässlich. Wohl aus diesem Grund entwickelte sich mit der Zeit die Bezeichnung «Landbrücke». Auch wenn es damals kaum 40 Meter waren, die zu überspannen waren – bei den damaligen bescheidenen technischen Kenntnissen war dies eine nur schwer zu bewältigende Aufgabe.

Angesichts der häufigen Hochwasser musste immer wieder mit beachtlichen Schäden an der Brücke gerechnet werden. Solche Wassermassen, die oft auch Holz, ja ganze Stämme mitführten, rüttelten an den Brückenpfeilern oder brachten diese im schlimmsten Fall gar zum Einsturz, sodass der Verkehr beidseits der Vispa zum Erliegen kam. Die Wiederherstellungsarbeiten waren ein kostspieliges und für die beteiligten Arbeiter ein geradezu waghalsiges Unternehmen.

Ausschnitt aus dem Merian-Stich von 1642. Er zeigt rechts im Bild die Landbrücke, die im Nordwesten der Siedlung über die Vispa führt.

Foto ab Originaldruck, Peter Salzmann

Zoll reichte nicht für den Unterhalt der Landbrücke

Angesichts der Beschädigungen durch Hochwasser bereitete der Unterhalt der Landbrücke den Gemeinden, damals Burgerschaften, grosse Sorgen und belastete sie schwer. Ohne Einnahmen war dieser Unterhalt auf keinen Fall zu bewältigen. Wer die Brücke benutzte, hatte den festgesetzten Brückenzoll zu entrichten. Offenbar vermochte dieser den entstandenen Aufwand aber kaum zu decken.

Die immer wieder nötigen Arbeiten belasteten die Burgerschaft Visp schwer. So ist es nicht verwunderlich, dass die Visper wiederholt versuchten, auch andere Dörfer der unmittelbaren Umgebung, selbst Berggemeinden und gar Alpgeteilschaften, zur tatkräftigen Mithilfe beim Bau oder der Sanierung der Brücke zu verpflichten.

Am 16. Januar 1793 verpflichteten sich die Burgerschaft Visp und die Gemeinden Visperterminen, Zeneggen und Albenried, den Unterhalt der Landbrücke gemeinsam zu besorgen. Sie unterzeichneten im Visper Rathaus eine Vereinbarung, welche die Unterschriften von Johann Ignaz Lang, Kastlan und Konsul, Visp, Johann Jakob Gotsponer, Gewalthaber der Staldner Gemeinde (wahrscheinlich Ober- und Unterstalden), Frantz Imesch, Gewalthaber von Zen Eggen, Christian Schaller, Gewalthaber von Albenried, der sein Hauszeichen «X» setzte, trug. Vor einigen Jahren, hiess es, habe ein «Hoher Stand» jene «Partikularen», die bis anhin mit dem Unterhalt der Brücke beladen waren, nämlich die Unterzeichneten der vorerwähnten Vereinbarung, von dieser Pflicht entbunden.

Brücke zu sehr belastet

Im gleichen Jahr, 1793, protestierten die Gemeinden Visp, Visperterminen, Albenried und Zeneggen beim Landrat. Sie beteuerten, niemand mehr wolle sich der Landbrücke annehmen oder etwas beisteuern. Die Brücke sei ursprünglich für zweispännige Wagen mit einem Höchstgewicht von 12 Zentnern gebaut worden. Nun werde das Fahrwesen aber auf eine ganz andere Art betrieben, wodurch der Unterhalt der Brücke immer beschwerlicher werde und weshalb diese inzwischen schier unbenutzbar geworden sei.

Gemeinden wollten vom Unterhalt befreit werden

«Die adelige Burgschaft Visp, die Gemeinden Visperterminen, Zeneggen und Albenried» wünschten von der Pflicht, die Landbrücke zu unterhalten, enthoben zu werden.

Der «hohe Stand» versuchte nun, diese Gemeinden irgendwie zufriedenzustellen. Damit sie mit ihren Protesten aufhörten, sagte der Weihnachts-Landrat von 1793 den vier Gemeinden eine Gratifikation von insgesamt 300 Kronen «einmalig» zu. Der Betrag wurde wie folgt aufgeteilt: 100 Kronen an die Burgerschaft Visp, 200 an die drei übrigen Gemeinden. Um «in guter Liebe und Harmonie und um das brüderliche Einverständnis zu befördern», überliess Visp den drei Gemeinden noch 25 Kronen. Von diesen 225 Kronen bezog Visperterminen 150, Zen Eggen und Albenried zusammen 75 Kronen.

Auf diese Gratifikation hin gelobten die vier Gemeinden «einmütig», die Landbrücke wie bis anhin weiter zu unterhalten. Aber auch diese Abmachung war von sehr kurzer Dauer. Es blieb, wie sich später herausstellte, eine Vereinbarung auf Papier.

Die Wirklichkeit sah ganz anders aus, sodass sich Visp gezwungen sah, im Landrat vom Mai 1795 feierlich dagegen zu protestieren, dass sich Terbinen, Zen Eggen und Albenried weigerten, das jederzeit schuldige Holz, die Ausbäume und Pfeiler auf dem Platz zu erstatten. Die Klage wurde als begründet angenommen.

Im Mai 1799 erlitt die Landbrücke wieder einmal einen Totalschaden. Schuld daran war aber für einmal nicht die Vispa, sondern der Krieg gegen die einfallenden Franzosen.
Die Oberwalliser Truppen hatten selbst die Brücke abgeworfen, um den mit Übermacht angreifenden Franzosen den Vormarsch zu erschweren. Diese umgingen die vom Gegner geschaffene Hürde und überquerten die Vispa schon viel weiter unten, sodass sie den unglücklichen Verteidigern entscheidend in den Rücken fallen konnten.

Brückenzoll erneut bewilligt

So viel Schaden allein zu bewältigen, konnte man der Burgerschaft Visp nicht zumuten. Das sah man auch höheren Orts ein und gestand ihr von Sitten gesicherte Einnahmen zu, indem bewilligt wurde, einen Brückenzoll zu erheben. Wer die Brücke benutzte, hatte den festgesetzten Zoll zu entrichten. Schon 1790 war verordnet worden: «Der Brückenzoll soll, wie schon von alters her, auch inskünftig bezogen und eingenommen werden.»

Landbrücke überqueren – nicht gratis

Anfang 1803 wurden die Tarife für den Brückenzoll über die Visper Landbrücke wie folgt festgelegt:

  • Wagen mit 1 Pferd bespannt, Ladung 5 bis 7 Zentner: 1 Batzen, 1 Krone
  • Wagen mit 2 Pferden bespannt, Ladung 11 bis 14 t: 2 Batzen, 2 Kronen
  • Wagen mit 3 Pferden bespannt, Ladung 17 bis 20 t:  3 Batzen, 3 Kronen
  • Wagen mit 4 Pferden bespannt, Ladung 20 bis 25 t: 5 Batzen
  • Grosses Hornvieh: 2 Kronen
  • Pferde, Maultiere, Füllen: 2 Kronen
  • Esel: 2 Kronen
  • Schafe, Hammel, Lämmer: 1 Krone
  • Ziegen, Ziegenböcke, Schweine: 1 Krone.

Frei vom Brückengeld waren um 1803 die freien Landleute und die im Land Angenommenen für ihre Personen, Pferde und Wagen, wenn sie nicht für andere Rechnung führten.

Visper Brücke stärker beansprucht als jene von Leuk und Siders

Am 11. Juni 1803 verfügte das Zolldepartement, die Ortsbrücke in Visp solle wieder durch die Gemeinde erhalten werden. Es solle so eine bessere Ordnung beim Zahlen angestrebt werden.

Nach dem Wiederaufbau – nun unter fremder Herrschaft – wurde der Brückenzoll an den Meistbietenden versteigert. Obwohl in den 80er-Jahren mit der Erhebung des «Bruggenzolls» durch den Meistbietenden schlechte Erfahrungen gemacht worden waren, versuchte man es ab dem 19. Februar 1804 erneut damit.

Der Ansteigerer musste dabei vorsichtig abschätzen, wie er zu einem erträglichen Geschäft kommen konnte. 1804 erhielt Ignaz Lang als Meistbietender den Zuschlag. Für seine Zusage hatte er jährlich 34 Kronen zu zahlen. Diese Lösung vermochte aber die Burgerschaft nicht zufriedenzustellen. Hingegen dürfte der Pächter seinen Vorteil gefunden haben; er kam offensichtlich recht gut auf seine Rechnung, obwohl ihm der Zoll unregelmässig bezahlt wurde, da er diesbezüglich sehr nachlässig war. Ein Grund dafür war sicher, dass die Landbrücke wegen der nach Italien führenden Nebenpässe häufiger als die Brücken von Leuk und Siders genutzt wurde.

Entsprechend war die Visper Brücke auch anfälliger geworden. Ursprünglich war sie für Zweispänner gebaut worden. Als Höchstgewicht waren für diese beladenen Gefährte 12 Zentner festgelegt worden. Kurz nach der Jahrhundertwende kam die Untugend auf, dass man sich diesbezüglich immer weniger an die Regeln hielt. So wurde die Brücke stärker beansprucht, der Unterhalt immer beschwerlicher, immer teurer. Die Burgerschaft weigerte sich schliesslich, noch mehr «Bschwardt» zu übernehmen.

Felsbrocken zur Rotten-Sicherung

1808 benötigte man zur Sicherung des Rottens viele Fels- und Steinbrocken. In Übereinstimmung mit den Laldnern richteten die Visper im Gebiet des Finnenbachs einen Steinbruch ein und transportierten dieses Material an den Rotten. Für den Transport mussten sie zusätzlich eine Wagenleise erwerben.

Mehrwertabschöpfung 1823

Der Landrat verabschiedete am 13. Dezember 1823 ein Gesetz, das die Gemeinden verpflichtete, alle als Landstrassen dienenden Gassen im Innern der Ortschaft mit Steinpflaster zu versehen. Die Gemeinden konnten demnach Eigentümer, die daraus Nutzen zogen, anhalten, zu den Kosten beizutragen.

...zünd lieber andre Häuser an

Donat Andenmatten, Burgermeister von Visp, klagte am 12. November 1821 beim Landeshauptmann und Staatsrat gegen alt Fähndrich Joseph Clemenz, Besitzer eines Teils der Grossen Eyen, weil er dort mit den «Stosswerinen» zu tief in die Vispa eingefahren war. Diese führte damals noch nach der Landbrücke direkt nach Westen dem Berg entlang bis in die Grosseye. So erschwere er den Unterhalt am anderen Ufer, sodass dort Wasser auf die Visper Seite eindränge.

Wollten Franzosen Brücke verlegen?

Am 12. April 1808 verlangte der Staatsrat die Abtretung der «Bruggen- und Zollrechte» der Landbrücke durch die Particularen. Die Burgerschaft Visp erklärte sich einverstanden, sofern mit den Zollrechten auch die «Bschwardt», also die Lasten, abgenommen und dazu eine Ablösesumme von 50 Pfund entrichtet wurde.

Am 12. Mai 1808 behandelte die Gemeinde einen Antrag des Staatsrats betreffend Brückenzoll, ging aber nicht darauf ein. Der Staatsrat hatte vorgeschlagen, der Burgerschaft jährlich den Mittelpreis aus den Beiträgen, die in den fünf Jahren vor der Revolution und in den fünf Jahren der Unabhängigkeit gezogen wurden, als Zoll zu entrichten. Der Burgerrat lehnte dies aber ab, unter anderem, weil die betreffenden Bücher der Burgerschaft in der Revolution verloren gegangen waren.

Dazu kam, dass die Brücke an einem anderen Ort gebaut werden sollte, weil sich das Flussbett ständig erhöhte. Vermutlich wollte die französische Regierung diese Brücke selbst bauen und entweder den Zoll für sich beanspruchen oder diesen gar abschaffen. Die Gemeinde war daher bereit, die Brücke dem Staat abzutreten. Sie hatte den Brückenzoll seit vier Jahren verpachtet.

Die Landbrücke ging endlich an den Staat über

Die Burgerschaft wünschte also vom Unterhalt der Brücke befreit zu werden und verzichtete auf den Zoll; sie wollte diesen an denjenigen abtreten, der sie befreite. Wenn dies nicht möglich sei, würde die Burgerschaft gegen andere Interventionen der Regierung opponieren. Sie würde keine Vorwürfe machen und wolle nichts verhandeln, was zum Nachteil der Männer von Visperterminen oder Zeneggen wäre. Diese sollten jedoch eingestehen, dass der Zoll der Brücke aufgrund des Handels von Rindern und Schafen sehr lukrativ und vorteilhaft für Visp sei; er könne sogar mit dem Warenhandel verglichen werden.

Schliesslich wollte die Burgerschaft die Landbrücke «mit Nutz und Bschwardt» dem Staat abtreten.

Am 15. August 1808 teilte der Visper Zendenratspräsident Ignaz Lang dem Staatsrat mit, dass die verlangten Verbesserungen an der Landbrücke vorgenommen worden seien.

Betreffend die Zollrechte, die dem Staat abzutreten waren, sei die Zuschrift des Staatsrats an die Gemeinde Visp weitergeleitet worden.

Der Staatsrat lud am 28. Dezember 1808 alle Gemeinden ein, die ihr Zollrecht angetreten hatten, auf Jahresende Befehl zu erteilen, damit jegliche Erhebung von Zollen aufhöre.

Schirmdach stark beschädigt

Die damalige Landbrücke war eine gedeckte Holzbrücke. 1810 war ihr Schirmdach derart beschädigt oder weggerissen, dass die Brückenvögte beauftragt wurden, zum Schutz der Brücke Massnahmen zu ergreifen oder diese gar neu zu bauen.

1816 stattete Zendenpräsident Franz Indermatten betreffend die Landbrücke einen langen Bericht ab. Inzwischen hatte der Staat sich mit der Aufgabe der Erhaltung der Brücke beladen. Visperterminen, Zeneggen, Albenried und Visp waren aber trotzdem immer noch gehalten, ein grosses Quantum Holz an die Brücke zu liefern. Die Visper Burger schlugen dem Staat für ihren Anteil vor, das Bruggenholz im Bruggenwald oder dann im «Gattligo Waldji» zu schlagen. Auf diese Weise würden die übrigen Wälder ungestört in ihrem Besitz verbleiben.

Terbiner von Holzlieferungen befreit

Drei Jahre später wurde endlich Visperterminen erhört. Die Holzlieferungen an Bau und Unterhalt der Landbrücke über lange Zeiträume – 350 Jahre – waren für das Bergdorf eine teure und aufwendige Aufgabe. So war es denn begreiflich, dass sich die Terbiner dieser Pflicht, für die Visper Landbrücke die «Ausbäume» zu liefern und einzusetzen, längst entledigen wollten. 1819 konnten sie sich loskaufen, und zwar für 20 Pfund.

Als Venetz-Haus zum Mengis-Haus wurde

Zwischen 1800 und 1810 gelangte das Mengis-Haus durch die Ehen der Töchter von Oberst Zimmermann in den Besitz der Familien Wyer-Zimmermann und Indermatten-Zimmermann. Vermutlich kauften in den folgenden Jahrzehnten die Wyer-Erben die Anteile der Indermatten-Erben auf.

Nur 60 Patente für die Oberwalliser Jäger

1811 wurden Erlaubnisscheine für die Jagd nicht ausgestellt, solange das Signalement des Jägers (Alter, Grösse, Farbe der Augen, der Haare, Stirn, Augenbrauen, Ohren, Nase, Mund, Kinn, Gesicht, Gesichtsfarbe) nicht vorhanden war. Da für 33 «Mairies» (Gemeinden) des Oberwallis nur 60 Erlaubnisscheine zur Disposition der Unterpräfekten standen, erhielten viele dieser Gemeinden nicht mehr als einen einzigen. So wurde auch der «Maire» von Visp ersucht, die Namen der Präsentierten laut dem Rang ihrer Verdienste anzusetzen.

Verboten Fallen zu richten

1824 verfügte der Walliser Landrat, dass es jederzeit verboten sei Fallen zu richten, Metallstricke zu spannen und Wild zu fangen.

Häuser, die der Landstrasse weichen mussten

Der kantonale Chefingenieur unterbreitete am 19. November 1813 den Plan der Häuser, die für die Erstellung der neuen Landstrasse westlich der Landbrücke in Visp abgerissen werden mussten. Diesbezüglich solle sich jeder Eigentümer zuvor mit dem ernannten Gebäudeschätzer in Verbindung setzen.

Gebäudeteil für Brückenbau

Die Eigentümer des Spitals von Vispach – offenbar jenes, das an der Landbrücke «Ennet der Brücke» stand – wurden am 30. Oktober 1813 angehalten zu erklären, dass das Spital diejenigen Teile des Gebäudes, die nicht zur Verfestigung der «Bruggen» gebraucht wurden, selber behalten werde.

Bäume und Sträucher zurückschneiden

Am 18. September 1820 verfügte der Walliser Staatsrat, alle Eigentümer der am Heerweg (Kantonsstrasse) anstossenden Güter und die Syndiks, soweit die Gemeindebesitzungen betroffen waren, hätten ohne Verzug, aber bis spätestens am 15. Weinmonat zur «Abstümmelung» der Bäume und Gesträucher sowie zur Beschneidung der längs ihrem Boden angebrachten Zäune zu schreiten.

Fischreiche Vispa

Pasteur Philippe Bridel von Montreux, der 1820 das Wallis bereiste und beschrieb, stellte fest, dass die Vispa, dieser ungestüme Fluss, oft grösser war als der Rotten, wenn er sich in diesen ergoss. Trotz ihrer Schnelligkeit sei die Vispa sehr fischreich.

Monte Rosa, von Visp aus gesehen

1822 rastete der Zürcher Alpinist Kaspar Hirzel-Escher auf seiner Reise ins Saastal in Visp. Seinen Niederschriften kann entnommen werden, dass er glaubte, von Visp aus bereits die weisse Kuppel des Monte Rosa zu erblicken.

Zugegeben, auch die Balfrinkette stellt bereits eine beeindruckende Gebirgskulisse dar. Der Monte Moro-Pass wurde in einem helvetischen Almanach von 1820 «zu den vornehmsten Gebirgshöhen» gezählt.

Postkutsche, dreimal pro Woche

Bridel hielt 1820 fest: «Das Wallis verfügt eigentlich nur über eine einzige, das ganze Jahr über befahrbare Strasse. Es ist dies die Simplonstrasse, die in St. Gingolph beginnt und die den Kanton – hier seit knapp 15 Jahren – oberhalb von Gondo verlässt. Sie weist eine Länge von 169 565 Metern auf. Man kann sie mit der Postkutsche befahren, die an insgesamt zehn Zwischenstationen oder Susten anhält: St. Gingolph, Vionnaz, Saint-Maurice, Martigny, Riddes, Sitten, Siders, Turtmann, Visp, Brig und Simplon. Eine Kutsche verkehrte dreimal pro Woche zwischen Saint-Maurice und dem Simplon und in umgekehrter Richtung.»

12 Schuh breite Strasse

Die Strasse von Visp nach Stalden sollte gemäss Gesetz des Landrats vom 21. Dezember 1822 zwölf Schuh breit sein, wenn sie den Fuhrwerken geöffnet wurde (1 Schuh: 30 Zentimeter).

Nichts mehr zu befürchten

Am 10. Januar 1823 schrieb der Landeshauptmann des Wallis dem Visper Burgermeister Peter Indermatten einen Brief, in dem er auch Massnahmen am Rotten ankündigte, um die bislang häufigen, Schaden verursachenden Überschwemmungen verhüten zu helfen: «Auch die Richtungsänderung der Baltschiedra machte einen wesentlichen Teil des Plans aus, denn es ist ausser Zweifel, dass sich dieser Bach sehr wirksam dem Rhodan entgegenstemmt. Nach der Korrektur haben die Einwohner von diesem Bach nichts mehr zu befürchten.» Der Landeshauptmann behielt recht, bis zum Unglück vom 15. Oktober 2000.

Auch Zeneggen und Albenried befreit

Am 16. Mai 1821 befreite der Staatsrat auch Zeneggen und Albenried, das inzwischen mit Visp fusioniert hatte, von der Verpflichtung, für die Landbrücke Lerchholzläden zu liefern, dies gegen einen Betrag von 70 Franken, wie der Staatsrat festgelegt hatte. Die Loskaufsumme wurde ihnen von Sitten erlassen.

Anschliessend genehmigte der Landrat diesen Entscheid. Zeneggen und Albenried wurden für immer und ewige Zeiten von aller Leistung an Holzstücken für die Erhaltung der Landbrücke über die Vispa für befreit erklärt. Die Terbiner hatten sich bereits 1819 losgekauft.

In der Übergangszeit unterhielt der Zenden Visp die Brücken. Neben vier Pfund Gilt, welche den Vispern für den Unterhalt der Landbrücke verblieben, waren drei Pfund für den Unterhalt der Brücke in der «Rytin» und drei Pfund für die «Kienbrücke» bei Stalden angeordnet.

Wein nicht verzollt

Josef Heldner, wohnhaft in Gamsen, wurde am 7. März 1831 vom Landjäger verzeigt, weil er mit zwei Lagel Wein die Pflicht der Zollgebühren «über die Brücke von Vispach übertreten hatte».

Staatsbeitrag für Mauer

Am 13. März 1835 beschloss der Staatsrat einen Beitrag von 300 Franken an die Burgerschaft für die Ausbesserung der Mauer bei der Brücke, zahlbar bei Vollendung.